Orientierung und Mobilität (O&M)
Die Einschränkung des Sehvermögens kann den Menschen je nach Ausprägung der Sehbehinderung oder Blindheit in seiner Orientierung und Mobilität beeinträchtigen. Eine Förderung kann schon im Vorschulalter einsetzen. Die Inhalte und Vorgehensweisen sind abhängig von Art und Ausmaß der Sehschädigung sowie von anderen persönlichen Voraussetzungen.
Die Fördermaßnahmen werden von speziell dafür ausgebildeten Orientierungs- und Mobilitätslehrkräften (O&M) durchgeführt. Sie werden auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit Eltern und Beratungslehrkräften des LFS umgesetzt. In der Regel findet die Förderung als Einzelunterricht am Heimatort bzw. Schul- oder Ausbildungsort oder in speziellen Kursen in Schleswig statt.